Zweckverband Söllingen

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Öffentliche Verbandsversammlungen

Die Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Söllingen laufen nach den Regeln der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab, also wie Sitzungen des Gemeinderates bei den Kommunen. Dies bedeutet, dass die Sitzungen in öffentliche und nichtöffentliche Teile untergliedert sind.  Zu den öffentlichen Sitzungen sind interessierte Bürger sowie die Presse eingeladen. Die Termine sowie die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen werden jeweils auf der Homepage des Zweckverbandes Söllingen sowie bei Planverfahren auch in den Gemeindeblättern der Belegenheitsgemeinden Hügelsheim und Rheinmünster veröffentlicht.

Verbandsversammlungen

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